Information zur Anerkennung

Alle unsere Lehrgangsreihen werden jeweils bei der zuständigen Landes-Ärztekammer (LÄK) zur Genehmigung beantragt und von dieser anerkannt. Die zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben bislang stets alle Lehrgangsreihen, die zuvor von der zuständigen LÄK genehmigt wurden, ebenfalls akzeptiert.

Die Genehmigungen beinhalten dabei u.a. Inhalte, Kurszeiten und -termine, das eingesetzte Dozententeam, Veranstaltungsorte sowie die Durchführungsform (Präsenz u./o. Online).

Das Musterkursbuch Spezielle Schmerztherapie der Bundesärztekammer weist zum Thema „gegenseitige Anerkennung“ unter Punkt 2.14 folgendes aus:

2.14 Kursanerkennung
Der Kursleiter und der Weiterbildungskurs müssen gemäß § 4 Abs. 8 MWBO von der für den Veranstaltungsort zuständigen Ärztekammer vor der Kursdurchführung anerkannt werden. Die von der örtlich zuständigen Ärztekammer anerkannten Kursangebote werden von allen anderen Ärztekammern wechselseitig anerkannt, so dass die Teilnehmer entsprechende Kursangebote bundesweit wahrnehmen können.